Verfassung der Republik Usbekistan
I Grundprinzipien
II Grundlegende Menschen- und Bürgerrechte, Freiheiten und Pflichten
III Gesellschaft und der Einzelne
IV Verwaltungs- und Territorialstruktur sowie staatliches System
V Organisation der staatlichen Behörde
VI Verfahren zur Änderung der Verfassung
Die Menschen in Usbekistan,
feierlich ihre Einhaltung der Menschenrechte und der Grundsätze der staatlichen Souveränität erklären,
sich ihrer letztendlichen Verantwortung gegenüber der Gegenwart und den zukünftigen Generationen bewusst sein,
unter Berufung auf historische Erfahrungen bei der Entwicklung der usbekischen Staatlichkeit,
Bekräftigung ihres Engagements für die Ideale von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,
Anerkennung der Priorität der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts,
Streben nach einem würdigen Leben für die Bürger der Republik,
die Aufgabe der Schaffung eines humanen und demokratischen, vom Gesetz regierten Staates darlegen,
mit dem Ziel, den bürgerlichen Frieden und das nationale Abkommen zu gewährleisten,
in der Person ihrer Bevollmächtigten die vorliegende Verfassung der Republik Usbekistan annehmen.